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Wer wählt den Beirat? Wer kann gewählt werden?

Wahlberechtigt bist Du, wenn Du:
  • in Altenholz wohnst oder
  • in Altenholz eine Schule besuchst
  • zwischen 9 und 19 Jahren alt bist (Du bist zwischen dem 02.12.2005 und dem 01.12.2016 geboren)
  • ACHTUNG: Kinder und Jugendliche, die in Altenholz wohnen, sind automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn du in Altenholz eine Schule besuchst, aber hier nicht wohnst, dann musst du uns ein Formular zukommen lassen, damit wir dich ins Wählerverzeichnis eintragen können.
  • Alle Wahlberechtigten werden in ein Wählerverzeichnis eingetragen und bekommen vor der Wahl einen Brief mit Informationen zur Wahl und den Wahlunterlagen
  • Alle Informationen dazu erhaltet ihr bald an eurer Schule.

 

Wer kann in den Kinder- und Jugendbeirat gewählt werden?

Kinder und Jugendliche im Alter von 10–19 Jahren (Du bist zwischen dem 02.12.2005 und dem 01.12.2015 geboren), die in Altenholz wohnen oder in Altenholz zur Schule gehen. Insgesamt können bis zu 15 Kinder und Jugendliche Mitglied des Beirats werden.